Ihr Aufgabenbereich
- Wahrnehmung aller Aufgaben als Fachkraft für Arbeitssicherheit, die sich aus dem Arbeitssicherheits- und dem Arbeitsschutzgesetz (ASiG/ArbSchG) ergeben
- Überwachung und Begleitung der Umsetzung von Vorschriften zum Arbeitsschutz, zum Brandschutz und zur Unfallverhütung
- Bearbeitung des Gefahrstoffmanagements, u.a. Bewertung von Sicherheitsdatenblättern und Erstellung von Betriebsanweisungen
- Regelmäßige Durchführung von Betriebsbegehungen, inklusive Ableitung und Verfolgung von Maßnahmen zur Beseitigung ggf. festgestellter Mängel
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Durchführung von Unterweisungen zu den Themen Arbeitssicherheit und Brandschutz
- Auswertung und Analyse von Unfallanzeigen sowie Erstellung von bereichsbezogenen Jahresstatistiken