Ihr Aufgabenbereich
- disziplinarische und fachliche Führung des Teams des Betriebsärztlichen Dienstes
- Wahrnehmung aller Aufgaben als Leitender Betriebsarzt (gem. § 2 (1) ASiG i.V.m. § 2 DGUV Vorschrift 2), die sich aus dem Arbeitssicherheits- und dem Arbeitsschutzgesetz ergeben
- arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten nach den gesetzlichen Vorgaben sowie Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen
- Beratung von Führungskräften und Funktionsträgern in arbeitsmedizinischen Fragen
- enge Zusammenarbeit mit den betrieblichen Ansprechpartnern aus den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit, psychosoziale Beratungsstelle etc.
- Mitwirkung an der Erstellung zukunftsfähiger Konzepte zur Gestaltung gesunder Arbeitsplätze
- Weiterentwicklung des betrieblichen Gesundheitsmanagements sowie der Grundsätze, Methoden und Ziele zum Gesundheitsschutz